FischernetzeDiese Fangsysteme gibt und wie Sie diese umfahren

Nils Leiterholt

 · 11.08.2024

Fischernetze: Diese Fangsysteme gibt und wie Sie diese umfahrenFoto: : iStock/Conny Pokorny
Zu Fischern auf dem Wasser sollte Abstand gehalten werden
Ein Fischernetz ist ausschließlich zur Jagd auf ausgewählte Meeresbewohner bestimmt – und Wassersportler gehören definitiv nicht dazu. Wir erklären, wie in Deutschland, Dänemark und Schweden das Fanggerät zu umfahren ist

Begegnungen mit Fischerfähnchen sorgen oft für Unsicherheit. Denn wer nicht vom Fach ist, hat es schwer, sich vorzustellen, ob das Fanggerät darunter auf dem Grund liegt oder ob unter der Wasseroberfläche Netze zwischen den Fischereizeichen befestigt sind, an denen Propeller oder Kiel hängen bleiben können.

Meist sind die Fähnchen rechtzeitig erkannt, ein Ausweichen möglich, und die Situation entspannt sich so schnell, wie sie aufgetreten ist. Wenn es allerdings anders kommt, wird es bitter. Das Wissen über die Bedeutung der verschiedenen Fischerfahnen kann unterwegs viel Ärger vermeiden. Ganz gleich, ob das eigene Boot oder ein gechartertes Schiff gefahren wird.

Es wundert daher nicht, dass das Thema ganze Internetforen beschäftigt. Und darum sind auch wir dem Ganzen im wahrsten Wortsinn einmal auf den Grund gegangen, haben mit Fischern gesprochen und die Regelungen für deutsche, dänische und die schwedischen Gewässer zusammengetragen, damit Ihr Sommertörn nicht in Gefahr gerät.

Überblick über die unterschiedlichen Fangsysteme

Wer versucht, zwischen dem Ende des Grundstellnetzes und dem Ufer hindurchzufahren, macht schnell keine Fahrt mehr
Foto: YACHT

Regelungen in Deutschland

Die Markierung der Fischereigeräte in deutschen Gewässern ist in den jeweiligen Küstenfischereiverordnungen (KüFVO) geregelt. Aufgrund unseres föderalistischen Systems unterscheidet sich die Kennzeichnung der Fischernetze daher von Bundesland zu Bundesland. Dabei sind sich die KüFVOs von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern recht ähnlich, die Regelung in Niedersachsen ist jedoch stark abweichend.

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In den beiden östlicheren Bundesländern geht es vor allem um die Farbe der Fahnen, mit denen die unterschiedlichen Fischereigeräte gekennzeichnet werden. Die Fischer markieren die Stellen, an denen sie ihr Fischernetz ausbringen, mit viereckigen Flaggen. Sie sind entweder schwarz oder rot und werden auf Bojen ausgebracht, sodass sie mindestens 1,5 Meter, unter bestimmten Umständen auch zwei oder drei Meter über die Wasseroberfläche herausragen. Reusen sind dabei mit schwarzen Fähnchen versehen. Die Fangvorrichtungen liegen auf dem Grund und sind gemeinhin nur etwa 50 Zentimeter hoch, weshalb sie für die meisten Boote ab entsprechender Wassertiefe keine Gefahr darstellen.

Grundsätzlich gilt es aber natürlich, immer einen gewissen Puffer in der Berechnung zwischen der Wassertiefe, der vermeintlichen Höhe der Fischereigeräte und dem eigenen Tiefgang einzuplanen und dabei eher großzügig zu sein. Stellnetze kennzeichnen die Fischer mit größeren, roten Fahnen. Die Standardhöhe dieser Netze beträgt zwei Meter. Sie bilden folglich für Sportbootfahrer eine größere Gefahr, da sie zwar wie die Reusen ebenfalls auf dem Grund ausgebracht werden, aber entsprechend höher sind. Deshalb sollten diese Fischereigeräte in Gewässern mit niedrigeren Wassertiefen als fünf Meter gemieden werden.

Fischer nehmen beim Auslegen der Stellnetze bereits Rücksicht auf die Sportbootfahrer

Peter Dietze, Fischer aus Niendorf an der Ostsee, sagt unserem Schwestermagazin YACHT gegenüber, dass er und seine Kollegen beim Auslegen der Stellnetze bereits Rücksicht auf die Sportbootfahrer nehmen. „Weil wir um die Problematik zwischen Wassertiefe, Tiefgang der Boote und unseren Stellnetzen wissen, kommen sie bei uns vor allem in Bereichen mit größeren Wassertiefen zum Einsatz“, so Dietze. Die Enden der Netze markieren die Fischer mit je zwei viereckigen Flaggen übereinander. In Schleswig-Holstein werden Netze bis zu einer Gesamtlänge von 1.200 Metern durch eine Einzelflagge in der Mitte gekennzeichnet. Werden Fischereigeräte mit einer Länge von über 1.200 Metern ausgebracht, so setzen die Fischer spätestens alle 600 Meter eine Einzelflagge.

Die Regelung in Mecklenburg-Vorpommern sieht vor, dass Fanggeräte ab einer Länge von über 500 Metern mit einer zusätzlichen Flagge alle 500 Meter versehen werden müssen. Während in Schleswig-Holstein alle mit roten Flaggen markierten Stellnetze außerhalb der Dreimeilenzone mit Radarreflektoren gekennzeichnet werden müssen, sind in Mecklenburg-Vorpommern sämtliche Fanggeräte außerhalb der bekannt gegebenen Fischereibezirke mit Radarreflektoren auszurüsten.

In Mecklenburg-Vorpommern müssen die Flaggen der Stellnetze, die in größerer Entfernung als vier Seemeilen von der Basislinie liegen, nachts mit einem weißen, alle fünf Sekunden aufblinkenden Licht versehen werden. In Schleswig-Holstein kommen in der Nordsee bei Stellnetzen, die außerhalb der Basislinie ausgebracht werden, nachts weiß leuchtende Lichter zum Einsatz. Außerdem dürfen in den Wattengebieten der schleswig-holsteinischen Nordseeküste als Fischereikennzeichen auch rote Bojen oder Kanister ohne Flaggen verwendet werden. In der niedersächsischen Nordsee müssen jegliche Fanggeräte, ganz gleich ob Reusen oder Stellnetze, mit gelben Bojen, gelben Kanistern oder gelben Tafeln markiert werden. Daher ist hier besondere Vorsicht geboten, weil es sich bei den Fischereigeräten sowohl um Reusen als auch um Stellnetze handeln kann.

Vorsicht am Anfangs des Jahres vor schwimmenden Fischernetzen

Im Frühjahr gehen die deutschen Fischer zudem mit schwimmenden Netzen auf die Jagd nach Heringen. Diese Heringsstellnetze werden laut Peter Dietze aber besonders mit roten Kugeln und roten Kanistern gekennzeichnet. „Dementsprechend sind sie gut zu sehen, die Reihen sind sehr klein. Alle, die sich auf dem Wasser bewegen, sehen auch, wenn sie es nicht direkt als Fischernetz ausmachen, dass dort etwas schwimmt“, so Dietze. Auch weil zu dieser Jahreszeit vergleichsweise weniger Sportschiffe unterwegs seien, seien ihm aber keine Vorfälle zwischen den schwimmenden Heringsnetzen und Skippern bekannt.

Zur Markierung der Heringsstellnetze steht in den KüFVOs von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, dass diese so mit Schwimmkörpern zu kennzeichnen sind, dass der Verlauf der Netze zu erkennen ist.

Regelungen in Dänemark

Die Fischerei hat in Dänemark eine lange Tradition. Daher gibt es auch hier verschiedene Arten, wie die Fischer ihren Fang vom Wasser aus auf ihr Schiff bekommen. Eine Besonderheit bildet dabei die Gespannfischerei. Das Fischernetz zwischen den Kuttern kann bis zu 400 Meter nach achtern herausragen. Außerdem fangen die Kutter schnell an, stark zu driften, da sie nur langsame Fahrt machen.

Regelungen in Schweden

Generell sind alle Fischernetze in schwedischen Küstengewässern mit zwei Flaggen oder Reflektoren im Westsektor und einer Flagge oder einem Reflektor im Ostsektor ausgestattet. Die Mitte der Fische­reigeräte wird mit einer weißen Fahne oder einem gelben Reflektor gekennzeichnet. Innerhalb der Schären liegen zwischen den Markierungen maximal 600 Meter, außerhalb bis zu eine Seemeile. Einige Netze sind mit einem gelben Blinkfeuer versehen.


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