An den Küsten Englands und der Niederlande kann man sich einen Eindruck davon verschaffen, was in Sachen Offshore-Windparks auch auf Deutschland zukommt. Besonders an der Westküste der Insel reihen sich die Windräder wie in einem dichten Wald aneinander. Umwege sind beinahe unumgänglich.
Immerhin ist die Durchfahrt durch die Windparks in Großbritannien allgemein erlaubt. Lediglich ein Radius von 50 Metern um die einzelnen Windkraftanlagen muss gemieden werden. Sehr selten gibt es fest vorgeschriebene Korridore, von denen man nicht abweichen darf.
In Deutschland und seinen Nachbarländern herrschen andere Zustände. Jeder Staat verfährt unterschiedlich und selbst innerhalb Deutschlands gibt es keine einheitlichen Befahrensregeln. Das Chaos sollte bereits vor Jahren beseitigt werden, bisher ist allerdings noch keine stimmige Lösung umgesetzt worden. Die wichtigsten Infos zu den unterschiedlichen Befahrensregeln haben wir daher hier zusammengefasst.
Doch selbst, wenn es erlaubt ist, mitten durch die Windräder zu kreuzen, stellt sich Skippern immer noch die Frage, wie gefährlich das unter Umständen ist. Bislang ist zwar noch kein Fall bekannt, in dem ein Boot mit solch einer Anlage kollidiert wäre. Doch mit der absehbar gewaltig steigenden Anzahl der Windräder steigt auch das damit einhergehende Unfallrisiko.
„Bei Starkwind, bei schlechter Sicht oder Dunkelheit, mit einem Kurs hoch am Wind oder bei hohem Verkehrsaufkommen sollten Skipper besser einen Bogen um die Parks machen“, rät Stuart Carruthers. Der Brite ist Mitglied des nationalen Seglerverbands und hat sich jahrelang mit den Betreibern der Windanlagen auseinandergesetzt, um Einschränkungen für die Segler seines Landes zu verhindern. Das ist gelungen. Im englischen Segelmagazin „Yachting Monthly“ sagt Carruthers: „Durch einen Windpark vor der britischen Küste zu fahren ist absolut in Ordnung.“ Vorausgesetzt, das mitgeführte Kartenmaterial sei aktuell, das Boot nicht zu groß, sprich der Mast nicht zu hoch, und ein Funkgerät an Bord, um den Arbeitskanal des Parks abzuhören.
„Besondere Vorsicht sollte man aber gegenüber Arbeitsbooten walten lassen, die häufig zwischen den Windrädern hin und her fahren. Diese haben zwar kein automatisches Wegerecht, und Sperrzonen um sie herum gibt es auch nicht. Aber sie sind oft sehr schnell unterwegs und vor allem bei diesigen Wetterverhältnissen erst spät zu sehen“, so der Experte. Auch würden sie bisweilen von den Bauwerken verdeckt und seien dadurch nicht immer so schnell zu erkennen wie ein Schiff auf freier See.
Um schlechte Sicht in einem Windpark braucht man sich in Deutschland gar nicht erst Gedanken zu machen. Werden bestimmte Sichtweiten witterungsbedingt unterschritten, tritt für die meisten Parks automatisch eine Sperrzonenregelung in Kraft. Dann gilt: Sportbootfahrer müssen draußen bleiben!
Das ist per se während der Bauphase eines Windparks der Fall – nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Ländern. Sogar in Großbritannien. Mitunter ist es allerdings schwierig zu erkennen, ob ein neuer Park bereits fertiggestellt und schon in Betrieb ist oder nicht. Die entsprechenden Informationen über die mit dem Bau einhergehenden Sperrzonen werden jedoch von den nationalen maritimen Behörden verbreitet, hierzulande also in den „Nachrichten für Seefahrer“.
Windparks sind Sperrgebiete: Durchfahrt verboten; Mindestabstand von 500 Metern. Ausgenommen sind die Parks EnBW Baltic 1 + 2, Wikinger und Arkona-Becken Südost (siehe Karte weiter unten). Für sie gilt:
Windparks dürfen grundsätzlich durchfahren werden. Lediglich in älteren Parks, in denen die Abstände zwischen den Windrädern enger sind als in neueren Parks, gilt explizit ein Ankerverbot. In neueren Parks ist das Ankern nur in eigens ausgewiesenen Sperrzonen zum Schutz dort verlaufender Seekabel verboten.
Generell gilt: Vor Törnbeginn aktuelle Informationen einholen, die von den maritimen Behörden der jeweiligen Länder verbreitet werden. In Deutschland sind das die „Nachrichten für Seefahrer“ des BSH. Unterwegs den Revierfunk abhören. Und: Die Befahrensregeln gelten nur für bereits in Betrieb befindliche Anlagen. Dort, wo neue Parks gebaut werden, sind stets Sperrzonen eingerichtet, die umfahren werden müssen.
Windparks sind auch hier Sperrgebiete. Ausgenommen sind Nordsee Ost, Dan Tysk (vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres), Meerwind Südost und Butendiek. Die amtliche Seekarte Nr. 1370 muss an Bord sein. Ansonsten gelten dieselben Regeln wie auf der Ostsee.
Es gelten dieselben Regeln wie auf der Ostsee.
Die Windparks Luchterduinen, Egmond aan Zee und Prinses Amalia dürfen von Booten bis 24 Meter Länge durchfahren werden. In neuen Parks sind oder werden Korridore eingerichtet für Schiffe bis 46 Meter Länge. Für einige Parks gelten zudem Sonderregeln.
Windparks dürfen durchfahren werden. Lediglich in einigen Parks sind Korridore für die Schifffahrt eingerichtet. Vor der britischen Nordseeküste befinden sich neben den Windparks zudem ausgedehnte Bereiche (in der Karte blau umrissen) mit unzähligen Öl- und Gasförderplattformen.