CrashSteuerfrau kracht mit 1,13 Promille in Schleusentor – und wird verurteilt

Leonie Meyer

 · 26.11.2024

Eine betrunkene Steuerfrau krachte mit dem Güterschiff “La Primavera” in ein Schleusentor auf dem Rhein
Foto: dpa/pa
Die Folge nach fast einer Flasche Wein: Ein millionenschwerer Schaden, den eine betrunkene Steuerfrau auf dem Rhein verursacht hat, weil sie in ein Schleusentor gefahren ist. Nun ist das Gerichtsurteil gefallen

Eine Steuerfrau verursachte betrunken ein schweres Schiffsunglück auf dem Rhein, bei dem sie ein 80 Tonnen schweres Schleusentor bei Iffezheim durchbrach. Die 50-jährige Angeklagte wurde nun vom Schifffahrtsgericht in Kehl zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im November letzten Jahres, als die Steuerfrau mit 1,13 Promille im Blut hatte. Auf jegliche Hinweise des Schleusenmitarbeiters per Funk reagierte die Steuerfrau nicht.

Das Gericht stellte fest, dass der Alkoholkonsum der Angeklagten ursächlich für den Unfall war. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, jedoch blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sechs Monate Haft auf Bewährung beantragt hatte.

Die Angeklagte gab an, am Tag des Unfalls Wein getrunken zu haben und eingeschlafen zu sein. Ihrer Aussage zufolge, sei sie bewusstlos gewesen. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall keiner verletzt, jedoch entstand ein Millionenschaden. Ein Wasserschutzpolizist beschreibt den Crash als “Jahrhundertfall”.

Schleusentor-Crash sorgte für Aufsehen

Der Schiffsunfall sorgte bundesweit für Aufsehen, da das Schleusentor vom Güterschiff “La Primavera” komplett zerstört und der Schaden auf rund 2,5 Millionen Euro geschätzt wurde. Die Reparaturen an der großen Schleuse im Kreis Rastatt beeinträchtigen weiterhin den Schiffsverkehr. Die Angeklagte hatte bereits eine Vorstrafe wegen eines alkoholbedingten Vorfalls auf dem Rhein in Mannheim und wurde nun erneut verurteilt.

Der Prozess fand vor dem Amtsgericht Kehl statt, das für den betreffenden Rheinabschnitt als Schifffahrtsgericht zuständig ist. Die Verurteilte wurde angewiesen, künftig nüchtern und umsichtig zu steuern, um weitere Unfälle zu vermeiden.


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