Christian Tiedt
· 03.10.2025
Wer also Boote mit mehr als 15 bzw. 10,2 PS oder 4,4 kW (6 PS) auf dem Bodensee fahren möchte, benötigt nach diesen Vorschriften einen Führerschein. Eine Ausnahme gibt es jedoch noch: die Charterbescheinigung. Besonders auf den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Reihe von Binnenrevieren, auf denen man mit dieser Bescheinigung fahren darf. Sie wird erst nach gründlicher theoretischer und praktischer Einweisung durch den Vercharterer ausgestellt und ist danach nur für den Zeitraum der Charter gültig. Die Boote müssen eine Länge von weniger als 15 m haben und ihre Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten.
Die Einweisung für die Charterbescheinigung wird in der Regel direkt bei der Bootsübergabe durchgeführt. Meistens übernimmt das ein Mitarbeiter der Charterfirma, der selbst über den Sportbootführerschein Binnen verfügen und das Revier ausreichend kennen muss. Vorab gilt: Wenn Sie etwas nicht genau verstanden haben, fragen Sie nach und lassen es sich noch einmal erklären oder zeigen – egal ob Theorie oder Praxis. Abhängig von den Vorkenntnissen des Charterers und den Revieranforderungen, muss die Einweisung mindestens drei Stunden dauern. Sie folgt einem festgelegten Protokoll, das am Abschluss auch abgezeichnet werden muss, und ist in Verkehrsverhalten (mit Theorie und Praxis, von den Verkehrsregeln bis zum Mensch-über-Bord-Manöver) und technische Bootskunde (Was finde ich wo? Wie funktioniert was?) gegliedert. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie im Zweifelsfall darauf bestehen, dass das Protokoll Punkt für Punkt "abgehakt" wird.
In der Charterbranche wird gern vom "Hausboot" gesprochen – dabei fallen nicht nur Pontonboote oder speziell entwickelte Charterboote darunter, sondern auch Kajütboote und große Motoryachten. Für die Charterbescheinigung gelten lediglich folgende Begrenzungen: Die Bootslänge darf maximal 15 m betragen, die Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten, und an Bord sind (je nach Bootszeugnis) höchstens 12 Personen zugelassen.