Der CharterscheinWas man wissen muss

Christian Tiedt

 · 03.10.2025

Das Charter Special wird präsentiert von
Das Charter Special
Templiner Gewässer: Röddelinsee
Foto: Christian Tiedt
Bootsurlaub auch in Deutschland ohne Führerschein – die Charterbescheinigung macht es möglich. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

​​​Dieser Artikel ist Teil eines Charter-Specials. Die Inhalte:

Wer also Boote mit mehr als 15 bzw. 10,2 PS oder 4,4 kW (6 PS) auf dem Bodensee fahren möchte, benötigt nach diesen Vorschriften einen Führerschein. Eine Ausnahme gibt es jedoch noch: die Charterbescheinigung. Besonders auf den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern gibt es eine Reihe von Binnenrevieren, auf denen man mit dieser Bescheinigung fahren darf. Sie wird erst nach gründlicher theoretischer und praktischer Einweisung durch den Vercharterer ausgestellt und ist danach nur für den Zeitraum der Charter gültig. Die Boote müssen eine Länge von weniger als 15 m haben und ihre Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten.

Charterschein-Reviere

  • Dahme-Wasserstraße von km 10,30 bis 26,04 mit Nebenstrecken: 1.1 Teupitzer Gewässer, 1.2 Storkower Gewässer
  • Havel-Oder-Wasserstraße nur Nebenstrecken 2.1 Finowkanal von km 57,37 bis 89,3, 2.2 Werbelliner Gewässer von km 2,73 bis 19,8
  • Lahn von km 70 bis 137,07
  • Müritz-Elde-Wasserstraße von km 0,95 bis 180 mit Nebenstrecke: 4.1 Stör-Wasserstraße
  • Müritz-Havel-Wasserstraße von km 0 bis 32,02 mit Nebenstrecken: 5.1 Rheinsberger Gewässer, 5.2 Zechliner Gewässer
  • Obere Havel-Wasserstraße von km 43,95 (Malzer Kanal) bis 94,41 mit Nebenstrecken: 6.1 Lychener Gewässer, 6.2 Templiner Gewässer, 6.3 Wentow-Gewässer
  • Peene von km 2,50 bis 34,9, mit Sportbootführerschein See bis km 104,06
  • Rüderdorfer Gewässer 8.1 Dämeritz- und Flakensee von km 0 bis 3,8, 8.2 Löcknitz von km 0 bis 10,64
  • Saale von km 89,2 bis 115,22
  • Saar von km 87,6 bis zur deutsch-französischen Grenze
  • Spree-Oder-Wasserstraße nur Nebenstrecken: 11.1 Seddinsee, 11.2 Gosener Kanal, 11.3 Drahendorfer Spree, 11.4 Speisekanal Neuhaus
  • Untere Havel-Wasserstraße von km 56 bis 156, mit Nebengewässern: 12.1 Potsdamer Havel von km 0 bis 28, 12.2 Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße, 12.3 Rathenower Havel, 12.4 Hohennauener Wasserstraße
  • Obere Spree (Landesgewässer Brandenburg)
  • Ruppiner Gewässer (Landesgewässer Brandenburg)
boot/charter_b38853ca383e30764784ca0a858c48f1Foto: BOOTE

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Die Einweisung

Die Einweisung für die Charterbescheinigung wird in der Regel direkt bei der Bootsübergabe durchgeführt. Meistens übernimmt das ein Mitarbeiter der Charterfirma, der selbst über den Sportbootführerschein Binnen verfügen und das Revier ausreichend kennen muss. Vorab gilt: Wenn Sie etwas nicht genau verstanden haben, fragen Sie nach und lassen es sich noch einmal erklären oder zeigen – egal ob Theorie oder Praxis. Abhängig von den Vorkenntnissen des Charterers und den Revieranforderungen, muss die Einweisung mindestens drei Stunden dauern. Sie folgt einem festgelegten Protokoll, das am Abschluss auch abgezeichnet werden muss, und ist in Verkehrsverhalten (mit Theorie und Praxis, von den Verkehrsregeln bis zum Mensch-über-Bord-Manöver) und technische Bootskunde (Was finde ich wo? Wie funktioniert was?) gegliedert. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie im Zweifelsfall darauf bestehen, dass das Protokoll Punkt für Punkt "abgehakt" wird.

Die Bootstypen

In der Charterbranche wird gern vom "Hausboot" gesprochen – dabei fallen nicht nur Pontonboote oder speziell entwickelte Charterboote darunter, sondern auch Kajütboote und große Motoryachten. Für die Charterbescheinigung gelten lediglich folgende Begrenzungen: Die Bootslänge darf maximal 15 m betragen, die Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten, und an Bord sind (je nach Bootszeugnis) höchstens 12 Personen zugelassen.


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