Der CharterscheinWas man wissen muss

Unbekannt

 · 31.12.2012

Der Charterschein: Was man wissen mussFoto: Christian Tiedt
Die Charterbescheinigung: Hier gilt sie.

Bootsurlaub auch in Deutschland ohne Führerschein – die Charterbescheinigung macht es möglich. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Templiner Gewässer: Röddelinsee
Foto: Christian Tiedt

Streng genommen gibt es in Deutschland keine "führerscheinfreien" Reviere, auch wenn dieser Begriff in der Werbung häufig verwendet wird. Dass auf einer ganzen Reihe von Binnenwasserstraßen – besonders im "Blauen Paradies" der Mecklenburgischen und Märkischen Gewässer – trotzdem ohne amtlichen Sportbootführerschein geskippert werden darf, ist der Charterbescheinigung zu danken. Sie wird nach gründlicher Einweisung ausgestellt und ist nur für den Zeitraum der Charter gültig. Außerdem gelten für die Boote besondere Vorschriften. Eingeführt wurde das Konzept im Jahr 2000, und die Statistiken weisen so geringe Unfallquoten aus, dass die Charterbescheinigung längst als voller Erfolg gewertet wird.

DIE REVIERE

In der Sportbootvermietungs-Verordnung (BinSch-SportbootVermV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Charterbescheinigung festgelegt. Dort findet sich auch eine Auflistung der betreffenden Wasserstraßenabschnitte mit zusätzlichen Einschränkungen, wie etwa windabhängigen Befahrensverboten oder festgelegten Fahrwassern. Die Aufnahme weiterer Reviere und Verbindungen von bestehenden Teilen wird derzeit geprüft. Eine Übersicht über die Charterunternehmen vor Ort finden Sie hier.

  1. Dahme-Wasserstraße von km 10,30 bis 26,04 mit Nebenstrecken: 1.1 Teupitzer Gewässer, 1.2 Storkower Gewässer
  2. Havel-Oder-Wasserstraße nur Nebenstrecken 2.1 Finowkanal von km 57,37 bis 89,3, 2.2 Werbelliner Gewässer von km 2,73 bis 19,8
  3. Lahn von km 70 bis 137,07
  4. Müritz-Elde-Wasserstraße von km 0,95 bis 180 mit Nebenstrecke: 4.1 Stör-Wasserstraße
  5. Müritz-Havel-Wasserstraße von km 0 bis 32,02 mit Nebenstrecken: 5.1 Rheinsberger Gewässer, 5.2 Zechliner Gewässer
  6. Obere Havel-Wasserstraße von km 43,95 (Malzer Kanal) bis 94,41 mit Nebenstrecken: 6.1 Lychener Gewässer, 6.2 Templiner Gewässer, 6.3 Wentow-Gewässer
  7. Peene von km 2,50 bis 34,9, mit Sportbootführerschein See bis km 104,06
  8. Rüderdorfer Gewässer 8.1 Dämeritz- und Flakensee von km 0 bis 3,8, 8.2 Löcknitz von km 0 bis 10,64
  9. Saale von km 89,2 bis 115,22
  10. Saar von km 87,6 bis zur deutsch-französischen Grenze
  11. Spree-Oder-Wasserstraße nur Nebenstrecken: 11.1 Seddinsee, 11.2 Gosener Kanal, 11.3 Drahendorfer Spree, 11.4 Speisekanal Neuhaus
  12. Untere Havel-Wasserstraße von km 56 bis 156: mit Nebengewässern: 12.1 Potsdamer Havel von km 0 bis 28, 12.2 Beetzsee-Riewendsee-Wasserstraße, 12.3 Rathenower Havel, 12.4 Hohennauener Wasserstraße
  13. Obere Spree (Landesgewässer Brandenburg)
  14. Ruppiner Gewässer (Landesgewässer Brandenburg)
  Die Charterbescheinigung: Hier gilt sie.Foto: Christian Tiedt
Die Charterbescheinigung: Hier gilt sie.

DIE EINWEISUNG

Die Einweisung für die Charterbescheinigung wird in der Regel direkt bei der Bootsübergabe durchgeführt. Meistens übernimmt das ein Mitarbeiter der Charterfirma, der selbst über den Sportbootführerschein Binnen verfügen und das Revier ausreichend kennen muss. Vorab gilt: Wenn Sie etwas nicht genau verstanden haben, fragen Sie nach und lassen es sich noch einmal erklären oder zeigen – egal ob Theorie oder Praxis. Abhängig von den Vorkenntnissen des Charterers und den Revieranforderungen, muss die Einweisung mindestens drei Stunden dauern. Sie folgt einem festgelegten Protokoll, das am Abschluss auch abgezeichnet werden muss, und ist in Verkehrsverhalten (mit Theorie und Praxis, von den Verkehrsregeln bis zum Mensch-über-Bord-Manöver) und technische Bootskunde (Was finde ich wo? Wie funktioniert was?) gegliedert. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie im Zweifelsfall da-rauf bestehen, dass das Protokoll Punkt für Punkt "abgehakt" wird.

DIE BOOTSTYPEN

In der Charterbranche wird gern vom "Hausboot" gespro-chen – dabei fallen nicht nur Pontonboote oder speziell entwickelte Charterboote darunter, sondern auch Kajütboote und große Motoryachten. Für die Charterbescheinigung gelten lediglich folgende Begrenzungen: Die Bootslänge darf maximal 15 m betragen, die Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten, und an Bord sind (je nach Bootszeugnis) höchstens 12 Personen zugelassen.