Unbekannt
· 31.12.2012
Bootsurlaub auch in Deutschland ohne Führerschein – die Charterbescheinigung macht es möglich. Alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Streng genommen gibt es in Deutschland keine "führerscheinfreien" Reviere, auch wenn dieser Begriff in der Werbung häufig verwendet wird. Dass auf einer ganzen Reihe von Binnenwasserstraßen – besonders im "Blauen Paradies" der Mecklenburgischen und Märkischen Gewässer – trotzdem ohne amtlichen Sportbootführerschein geskippert werden darf, ist der Charterbescheinigung zu danken. Sie wird nach gründlicher Einweisung ausgestellt und ist nur für den Zeitraum der Charter gültig. Außerdem gelten für die Boote besondere Vorschriften. Eingeführt wurde das Konzept im Jahr 2000, und die Statistiken weisen so geringe Unfallquoten aus, dass die Charterbescheinigung längst als voller Erfolg gewertet wird.
DIE REVIERE
In der Sportbootvermietungs-Verordnung (BinSch-SportbootVermV) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen der Charterbescheinigung festgelegt. Dort findet sich auch eine Auflistung der betreffenden Wasserstraßenabschnitte mit zusätzlichen Einschränkungen, wie etwa windabhängigen Befahrensverboten oder festgelegten Fahrwassern. Die Aufnahme weiterer Reviere und Verbindungen von bestehenden Teilen wird derzeit geprüft. Eine Übersicht über die Charterunternehmen vor Ort finden Sie hier.
DIE EINWEISUNG
Die Einweisung für die Charterbescheinigung wird in der Regel direkt bei der Bootsübergabe durchgeführt. Meistens übernimmt das ein Mitarbeiter der Charterfirma, der selbst über den Sportbootführerschein Binnen verfügen und das Revier ausreichend kennen muss. Vorab gilt: Wenn Sie etwas nicht genau verstanden haben, fragen Sie nach und lassen es sich noch einmal erklären oder zeigen – egal ob Theorie oder Praxis. Abhängig von den Vorkenntnissen des Charterers und den Revieranforderungen, muss die Einweisung mindestens drei Stunden dauern. Sie folgt einem festgelegten Protokoll, das am Abschluss auch abgezeichnet werden muss, und ist in Verkehrsverhalten (mit Theorie und Praxis, von den Verkehrsregeln bis zum Mensch-über-Bord-Manöver) und technische Bootskunde (Was finde ich wo? Wie funktioniert was?) gegliedert. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie im Zweifelsfall da-rauf bestehen, dass das Protokoll Punkt für Punkt "abgehakt" wird.
DIE BOOTSTYPEN
In der Charterbranche wird gern vom "Hausboot" gespro-chen – dabei fallen nicht nur Pontonboote oder speziell entwickelte Charterboote darunter, sondern auch Kajütboote und große Motoryachten. Für die Charterbescheinigung gelten lediglich folgende Begrenzungen: Die Bootslänge darf maximal 15 m betragen, die Höchstgeschwindigkeit darf 12 km/h nicht überschreiten, und an Bord sind (je nach Bootszeugnis) höchstens 12 Personen zugelassen.